Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist verantwortlich für die Regelungen in Bezug auf Personen, die nicht Staatsbürger des Landes sind. Ihre Aufgaben umfassen die Bearbeitung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, die Überwachung des Aufenthaltsstatus, die mögliche Rückführung von Personen in ihre Heimatländer und die Unterstützung bei der Integration von Menschen aus anderen Ländern in die Gesellschaft.
- Aufenthaltstitel
- Asylrecht
- Visaangelegenheiten
- Verpflichtungserklärung (PDF,65 KB)
Hinweis für aus der Ukraine geflüchtete Personen
Die Europäische Union hat den vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 verlängert. Informationen in mehreren Sprachen finden Sie auf unserer Sonderseite zum Aufenthaltstitel.
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