Betreuungsangebote
Für viele Eltern ist ein verlässliches Betreuungsangebot an der Grundschule ihres Kindes maßgebliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier setzt das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz – kurz GaFöG – an: Die Betreuungslücke soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geschlossen werden. Konkret heißt dies: In Zukunft hat jedes Kind in der ersten bis vierten Klasse Anspruch darauf, von Montag bis Freitag ganztägig betreut zu werden. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch stufenweise umgesetzt, beginnend mit der Klassenstufe 1.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Ganztagesbetreuung.
