Auskunft FAQ
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bauen und Planen.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bauen und Planen.
Informationen, zum Beispiel bei der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen, finden Sie unter der Kategorie "Mitwirken & Gestalten" auf der Seite Bürgerbeteiligung.
Zum Kauf angebotene städtische Baugrundstücke werden im Amtsblatt "Weingarten im Blick" öffentlich ausgeschrieben. Weitere Informationen und die nötigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Seite Grundstücksverkäufe.
Auskunft über städtische Grundstücke erteilt Nico Habnitt-Wölfle, Abteilung Grundstücksverkehr, Rechtswesen, Geschäftsstelle Gremien,
Kirchstraße 1 (Rathaus)
Tel.: 0751 405117
grundstuecke@stadt-weingarten.de
Damit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, sind alle Gesetze einzuhalten. Das Ortsgesetz bzw. die Baugenehmigung kann keine höhere bauliche Ausnutzung als das Landesgesetz oder das Bundesgesetz zulassen (z.B. eine geringere Abstandsfläche als in der Landesbauordnung oder einen höheren Versiegelungsgrad für Wohngebiete als in der Baunutzungsverordnung vorgegeben). Gemäß der Planungshoheit der Gemeinden können Ortsgesetze jedoch niedrigere Werte festsetzen als allgemein zulässig (z.B. geringere Höhen von Einfriedungen als im Nachbarrecht zugelassen) oder allgemein verfahrensfreie Bauvorhaben einschränken oder ausschließen (z.B. die Zulässigkeit der Herstellung von Gartenhäusern oder festen Terrassenüberdachungen).
Auskunft über das Baurecht (Baugenehmigungen) erteilt die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 269
bauordnung@stadt-weingarten.de
Auskunft über das Planungsrecht (Bebauungspläne) erteilt die Stadtplanung
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 274
stadtplanung@stadt-weingarten.de
Zum Entwurf für ein Bauvorhaben oder zum Einreichen eines Lageplanes als Teil des Baugesuch benötigt Ihr Architekt oder Vermesser einen Auszug des rechtsgültigen Bebauungsplanes für Ihr Grundstück.
Die Einsichtnahme der Bebauungspläne bei der Stadt ist kostenlos. Ebenso können sie online auf Geodienste Bebauungspläne eingesehen oder als PDF heruntergeladen werden.
Bebauungsplanauszüge im DIN A4-Format sind kostenpflichtig. Aufgrund des Datenschutzes ist folgender Antrag beizufügen:
Planauszüge als PDF oder in Papierform erhalten Sie beim Sachgebiet Vermessung:
Nadine Klotzer und Michaela Herter
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405-275 und -344
vermessung@stadt-weingarten.de
Eine Baulast belegt Grundstücke mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde. Z.B. verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer, eine Abstandsfläche baulicher Anlagen eines Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück unterzubringen oder für die Erschließung Grunddienstbarkeiten einzuräumen (z.B. Wegerechte). Hinweis: Damit Grunddienstbarkeiten nicht nur baurechtlich Berücksichtigung finden, sondern tatsächlich auch ein praktischer Anspruch darauf besteht, ist eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
Auskunft über Baulasten erteilt das Sachgebiet Vermessung:
Michaela Herter
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 275
vermessung@stadt-weingarten.de
Altlasten können Bauvorhaben erheblich verteuern oder im ungünstigsten Fall sogar einer beabsichtigten Nutzung entgegenstehen. Wir empfehlen deshalb, sich bereits vor Beginn der Planungstätigkeit über mögliche Altlasten oder sonstige Schadstoffbelastungen des Untergrundes zu informieren.
Auskunft über Altlasten erteilt die Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de
Damit Erddeponien Ihren Erdaushub annehmen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor Beginn des Erdaushubes.
Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de
Das Verbot, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) nicht für „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ (z.B. Haus- oder Ziergärten). Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die betreffenden Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte z.B. von Vögeln (alle europäischen Vogelarten stehen unter Schutz) oder einer anderen geschützten Art dienen (Artenschutz nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Vor diesem Hintergrund ist (insbesondere bei Großbäumen) die Anfertigung eines Kurzgutachtens durch einen zugelassenen und von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg anerkannten Gutachter unbedingt notwendig.
Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt und dieser Festsetzungen zum Grünbewuchs enthält (z.B. Erhaltungsgebote).
Eine generelle Baumschutzsatzung gibt es in Weingarten nicht.
Auskunft über den Umweltschutz erhalten Sie bei der Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de
Auskunft über Bebauungspläne erteilt die Stadtplanung
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 274 stadtplanung@stadt-weingarten.de
Die Zuschüsse der Stadt für Solarenergienutzung und Maßnahmen zur Wärmedämmung sind leider ausgelaufen.
Im Baugenehmigungsverfahren sind bei Wohnbebauung fünf Fertigungen des Bauantrages einzureichen, bei Gewerbebauten je nach Gewerbeart sechs bis acht. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind drei Fertigungen einzureichen.
Im Kenntnisgabeverfahren sind zwei Fertigungen ausreichend.
Der Lageplan, die Bauzeichnungen, Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise bzw. die Erklärungen zum Standsicherheitsnachweis sind von den Fachleuten wie Architekten, Vermessungsingenieuren, Baustatikern zu fertigen und zu unterschreiben.
Auskunft über das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahrenen erteilt die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 269
bauordnung@stadt-weingarten.de
Auskunft über das Kenntnisgabeverfahren erteilt ebenfalls die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 195
bauordnung@stadt-weingarten.de
Weitere Informationen finden Sie unter Bauantrag und Bearbeitungszeiten.