Auskunft FAQ

Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bauen und Planen.

Wo kann ich mich bei laufenden Verfahren der Stadtplanung beteiligen?

Informationen, zum Beispiel bei der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen, finden Sie unter der Kategorie "Mitwirken & Gestalten" auf der Seite Bürgerbeteiligung

Bietet die Stadt Bauplätze an?

Zum Kauf angebotene städtische Baugrundstücke werden im Amtsblatt "Weingarten im Blick" öffentlich ausgeschrieben. Weitere Informationen und die nötigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Seite Grundstücksverkäufe.

Auskunft über städtische Grundstücke erteilt Nico Habnitt-Wölfle, Abteilung Grundstücksverkehr, Rechtswesen, Geschäftsstelle Gremien,
Kirchstraße 1 (Rathaus) 
Tel.: 0751 405117
grundstuecke@stadt-weingarten.de

Was kann ich auf einem Grundstück bauen?

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes richtet sich nach
  • Bundesgesetz (z.B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bundesnaturschutzgesetz)
  • Landesgesetz (z.B. Landesbauordnung, Nachbarrecht, Wassergesetz)
  • Satzungen (z.B. Bebauungspläne, örtliche Bauvorschriften).

Damit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, sind alle Gesetze einzuhalten. Das Ortsgesetz bzw. die Baugenehmigung kann keine höhere bauliche Ausnutzung als das Landesgesetz oder das Bundesgesetz zulassen (z.B. eine geringere Abstandsfläche als in der Landesbauordnung oder einen höheren Versiegelungsgrad für Wohngebiete als in der Baunutzungsverordnung vorgegeben). Gemäß der Planungshoheit der Gemeinden können Ortsgesetze jedoch niedrigere Werte festsetzen als allgemein zulässig (z.B. geringere Höhen von Einfriedungen als im Nachbarrecht zugelassen) oder allgemein verfahrensfreie Bauvorhaben einschränken oder ausschließen (z.B. die Zulässigkeit der Herstellung von Gartenhäusern oder festen Terrassenüberdachungen).

Auskunft über das Baurecht (Baugenehmigungen) erteilt die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 269
bauordnung@stadt-weingarten.de

Auskunft über das Planungsrecht (Bebauungspläne) erteilt die Stadtplanung
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 274
stadtplanung@stadt-weingarten.de

Wo bekomme ich Planauszüge aus rechtsgültigen Bebauungsplänen?

Zum Entwurf für ein Bauvorhaben oder zum Einreichen eines Lageplanes als Teil des Baugesuch benötigt Ihr Architekt oder Vermesser einen Auszug des rechtsgültigen Bebauungsplanes für Ihr Grundstück.
Die Einsichtnahme der Bebauungspläne bei der Stadt ist kostenlos. Ebenso können sie online auf Geodienste Bebauungspläne eingesehen oder als PDF heruntergeladen werden.

Kurzbeschreibung zur Einsichtnahme auf Geodienste
  • Im Übersichtsplan sind alle Geltungsbereiche der rechtskräftigen verbindlichen Bauleitpläne (z.B. Bebauungsplan) dargestellt.
  • Wenn für das Grundstück ein verbindlicher Bauleitplan vorliegt (z.B. Bebauungsplan), erscheint beim Klicken mit dem Mauszeiger (Hand) in den Geltungsbereich, in dem das Grundstück liegt, ein Dialogfenster mit Sachdaten zum Plan.
  • Wenn kein Dialogfenster erscheint, liegt für das Grundstück kein verbindlicher Bauleitplan vor. Das Baurecht regelt sich in diesem Fall nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
  • Im Dialogfenster mit Sachdaten erscheint der Name des Bebauungsplanes.
  • Der Lageplan kann über die Layerebenen einblendet werden (graues Ebenen-Symbol rechts oben im Bildschirm), indem man bei „bp_planRaster“ einen Haken setzt, um die Ebene zu aktivieren, und dann den Filter anwählt (Trichter-Symbol rechts) und bei dem entsprechenden Bebauungsplan die Lageplandarstellung aktiviert, indem man vor dem Namen einen Haken setzt.
  • Die textlichen Dokumente und der Lageplan im PDF-Format können im Dialogfeld Sachdaten über das Feld „Details anzeigen“ eingesehen werden. Hier kann anhand der Links auf die Dokumente des Plans zugegriffen werden.
  • Eine Haftung für Verlinkung auf Seiten von Dritten wird nicht übernommen.

Bebauungsplanauszüge im DIN A4-Format sind kostenpflichtig. Aufgrund des Datenschutzes ist folgender Antrag beizufügen:

Planauszüge als PDF oder in Papierform erhalten Sie beim Sachgebiet Vermessung:
Nadine Klotzer und Michaela Herter 
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405-275 und -344
vermessung@stadt-weingarten.de

Sind auf einem Grundstück Einzelhandel oder Spielhallen zulässig?

Liegt auf einem Grundstück eine Baulast?

Eine Baulast belegt Grundstücke mit einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde. Z.B. verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer, eine Abstandsfläche baulicher Anlagen eines Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück unterzubringen oder für die Erschließung Grunddienstbarkeiten einzuräumen (z.B. Wegerechte). Hinweis: Damit Grunddienstbarkeiten nicht nur baurechtlich Berücksichtigung finden, sondern tatsächlich auch ein praktischer Anspruch darauf besteht, ist eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

Auskunft über Baulasten erteilt das Sachgebiet Vermessung:
Michaela Herter 
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 275
vermessung@stadt-weingarten.de

Wie viel ist ein Grundstück wert?

Liegen auf einem Grundstück Altlasten?

Altlasten können Bauvorhaben erheblich verteuern oder im ungünstigsten Fall sogar einer beabsichtigten Nutzung entgegenstehen. Wir empfehlen deshalb, sich bereits vor Beginn der Planungstätigkeit über mögliche Altlasten oder sonstige Schadstoffbelastungen des Untergrundes zu informieren.

Erforderliche Unterlagen

Auskunft über Altlasten erteilt die Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de

Wo bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Erdaushub?

Damit Erddeponien Ihren Erdaushub annehmen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor Beginn des Erdaushubes.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de

Wann darf ich Bäume fällen und Hecken zurückschneiden?

Das Verbot, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) nicht für „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ (z.B. Haus- oder Ziergärten). Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die betreffenden Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte z.B. von Vögeln (alle europäischen Vogelarten stehen unter Schutz) oder einer anderen geschützten Art dienen (Artenschutz nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Vor diesem Hintergrund ist (insbesondere bei Großbäumen) die Anfertigung eines Kurzgutachtens durch einen zugelassenen und von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg anerkannten Gutachter unbedingt notwendig.
Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt und dieser Festsetzungen zum Grünbewuchs enthält (z.B. Erhaltungsgebote).
Eine generelle Baumschutzsatzung gibt es in Weingarten nicht.

Auskunft über den Umweltschutz erhalten Sie bei der Umweltschutzstelle
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 199
umweltschutzstelle@stadt-weingarten.de

Auskunft über Bebauungspläne erteilt die Stadtplanung
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 274 stadtplanung@stadt-weingarten.de

Gibt es Zuschüsse für Solarenergienutzung und Maßnahmen zur Wärmedämmung?

Die Zuschüsse der Stadt für Solarenergienutzung und Maßnahmen zur Wärmedämmung sind leider ausgelaufen.

Wie viele Planhefte muss ich beim Bauantrag einreichen?

Im Baugenehmigungsverfahren sind bei Wohnbebauung fünf Fertigungen des Bauantrages einzureichen, bei Gewerbebauten je nach Gewerbeart sechs bis acht. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind drei Fertigungen einzureichen.
Im Kenntnisgabeverfahren sind zwei Fertigungen ausreichend.
Der Lageplan, die Bauzeichnungen, Darstellung der Grundstücksentwässerung und die bautechnischen Nachweise bzw. die Erklärungen zum Standsicherheitsnachweis sind von den Fachleuten wie Architekten, Vermessungsingenieuren, Baustatikern zu fertigen und zu unterschreiben.

Auskunft über das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahrenen erteilt die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 269
bauordnung@stadt-weingarten.de

Auskunft über das Kenntnisgabeverfahren erteilt ebenfalls die Baurechtsbehörde
Schussenstraße 9, 2. OG
Tel.: 0751 405 195
bauordnung@stadt-weingarten.de

Wann darf ich mit dem Bauen anfangen?

Weitere Informationen finden Sie unter Bauantrag und Bearbeitungszeiten.

Kontakt

Brigitte Capelli
Fachbereich Planen & Bauen
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon 0751 405191

Lageplan: So finden Sie uns (pdf) (PDF,1,7 MB)