Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Alles, was Sie über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" wissen müssen
Alles, was Sie über das Bundesprogramm "Demokratie leben!" wissen müssen
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, demokratisches Verhalten, ziviles Engagement und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu fördern. Mit den Geldern können Projekte und Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt unterstützt werden.
Antragsteller können alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie soziale Einrichtungen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Neben juristischen Personen können auch Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Netzwerkgruppen im „Mikrofonds“ (siehe unten) für kleinere Projekte (< 500 Euro) einen formlosen Antrag einreichen.
Bezuschusst werden können Projekte und Maßnahmen, die die Leitziele der Ausschreibung für das aktuelle Förderjahr erfüllen. Förderfähig sind unter anderem Sach- und Personalaufwendungen zur Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen sowie Publikationen. Beschaffung von Vermögensgegenständen ist nur in geringerem Umfang zuschussfähig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3.000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzierung durch die Projektträger ist wünschenswert.
Die Antragstellung sollte in schriftlicher Form an die Koordinierungs- und Fachstelle, TAVIR e.V., Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg erfolgen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular zu verwenden. Dieses können Sie über die Koordinierungsstelle bzw. direkt über die Homepage www.vielfaltimschussental.de beziehen. Die Stadt empfiehlt allen Interessenten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpartnern für das Bundesprogramm abzustimmen.
Die eingereichten Anträge werden geprüft und dem Integrationsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitausschuss für das Bundesprogramm "Demokratie leben!" zur Entscheidung vorgelegt. Alle Projekte des aktuellen Förderaufrufs müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung aus dem sogenannten "Aktions- und Initiativfonds" sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen "Jugendfonds" vor. Dieser umfasst für das Jahr 2023 einen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro und wird vom Jugendgemeinderat der Stadt Weingarten verwaltet.
Der Mikrofonds bietet nicht-juristischen Personen, wie z.B. Einzelpersonen, Agenda-Gruppen, die Möglichkeit, einen formlosen Antrag für eine Förderung bis max. 500 Euro zu stellen. Hierfür stehen insgesamt 5.000 Euro im nächsten Förderjahr zur Verfügung.
Sie haben eine Projektidee? Die Koordinierungs- und Fachstelle steht Ihnen jederzeit gerne für Fragen rund um das Programm sowie die Antragsstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie den aktuellen Downloadbereich mit allen wichtigen Antragsformularen und Ausfüllhilfen finden Sie unter www.vielfaltimschussental.de