Stabsstelle Personalrat
Der Personalrat der Stadt Weingarten repräsentiert die Beschäftigten und vertritt deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn (Stadt Weingarten). Die Einrichtung, Tätigkeit und Beteiligung der Personalräte richten sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg.
In den öffentlichen Dienststellen sind Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Sie haben einen gemeinsamen Personalrat; jede Gruppe wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter entsprechend ihrer Stärke getrennt, es sei denn, die einzelnen Gruppen entschließen sich zu einer gemeinsamen Wahl. Die Größe eines Personalrates richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, die er vertritt. Der Personalrat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Aufgaben
- Der Personalrat kann Maßnahmen beantragen, die den innerdienstlichen sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten oder im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen.
- Der Personalrat überwacht die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungs- und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften, die zugunsten der Beschäftigten bestehen, und achtet auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
- Er greift Anregungen der Beschäftigten auf und vertritt deren Beschwerden gegenüber der Dienststelle.
- Er unterstützt und fördert besonders schutzbedürftige Beschäftigte und arbeitet dabei besonders mit der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten für Chancengleichheit oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.
- Er kann die Bildung eines Wirtschaftsausschusses in der Dienststelle beantragen.
- Er nimmt seine förmlichen Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und innerdienstlich organisatorischen Angelegenheiten der Beschäftigten wahr.