KuKO: Stadt erteilt AfD zweijähriges Nutzungsverbot
Am 18. September 2024 hat im Kultur- und Kongresszentrum ein Bürgerdialog der AfD Landesgruppe Baden-Württemberg stattgefunden. Während der Veranstaltung kam es zu zahlreichen Zwischenfällen und nachweislichen Verstößen gegen die Miet- und Nutzungsregelungen seitens der Partei. Die Stadt hat die Vorkommnisse nun eingehend geprüft und der AfD sowie deren Verbände, Vereinigungen, Vereine und Sonderorganisationen ein zweijähriges Nutzungsverbot erteilt.
Politische Parteien haben sich im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben an spezielle Regeln zu halten, die im Mietvertrag sowie in den Nutzungsregeln vermerkt sind. So sind die politischen Mieter unter anderem vertraglich dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit inklusive der Medien freien Zugang zu ihren Veranstaltungen zu gewähren. Jegliche Zuwiderhandlung kann zu einem Nutzungsverbot sowie zu einer Konventionalstrafe führen. Im Rahmen der Bürgerdialogveranstaltung der AfD am 18. September 2024 im Kultur- und Kongresszentrum, wurden städtische Verantwortliche vor Ort selbst Zeugen verschiedener Regelverstöße. Aber auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger meldeten sich im Nachgang der Veranstaltung bei der Stadt mit Hinweisen auf regelwidriges Verhalten im Zuge der Veranstaltung. So wurden bei weitem nicht allen Besuchern Einlass gewährt, Vertreter der Presse wurden teils erst nach langer Diskussion eingelassen und auch die Polizei ermittelt derzeit gegen zwei Teilnehmer mit dem Verdacht der Äußerung verbotener extremistischer Parolen.
Der mehrfache nachweisliche Verstoß gegen die Nutzungsregeln veranlasst die Stadt sowie die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben nun, der AfD sowie deren Verbände, Vereinigungen, Vereine und Sonderorganisationen ein zweijähriges Nutzungsverbot für das Kultur- und Kongresszentrum zu erteilen. Bis einschließlich 19. September 2026 ist der Partei die Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten untersagt. Weingartens Oberbürgermeister Clemens Moll teilte der AfD Landesgruppe Baden-Württemberg diese Entscheidung in einem jüngst versendeten Schreiben mit. Neben dem zweijährigen Nutzungsverbot wird der Partei aufgrund der Zuwiderhandlung zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Saalmiete auferlegt.