Hundehaltung bringt auch Pflichten mit sich
Das sollte jeder Hundehalter wissen: Gehwege, Grünanlagen und fremde Gärten sind keine Hunde-Toilette. Plastikbeutel mit Hundekot gehören in die dafür vorgesehenen Robidog-Behälter und bitte nicht in öffentliche Mülleimer.
Die Stadtverwaltung erreichen immer wieder Beschwerden aus der Bürgerschaft zum Thema Verunreinigungen durch Hundekot. Nach § 13 der städtischen Polizeiverordnung haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen und in verkehrsberuhigten Bereichen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Gärten verrichten. Im Fall der Fälle muss der Hundekot vom Halter entfernt werden. Hierfür sind im Stadtgebiet zahlreiche Robidog-Stationen mit Hundekotbeuteln aufgestellt. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde liegen lassen und dabei ertappt werden, mit Bußgeldern rechnen müssen. Hinweise hierzu nimmt die Bußgeldstelle (Telefon 0751 / 405-259 /-171) entgegen.
Nähere Auskünfte über die Regelungen zur Hundehaltung erteilt die Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen in der Schussenstraße unter der Telefonnummer 0751 / 405-170.