Baubeginn Talschule: Einschränkungen bei Wegeführung
In den kommenden Tagen (Mitte März 2024) beginnt die Baustelleneinrichtung auf dem Schulgelände Talschule. Ein großer Teil des Schulgeländes wird nicht mehr genutzt werden können, sodass Schülerinnen und Schüler künftig den Weg entlang des Schulgeländes von der Jakob-Reiner-Straße zur Abt-Hyller-Straße nutzen müssen, um in die Sporthalle F und das Lehrschwimmbecken zu kommen.
Dieser Weg (im Bild rot markiert) wird künftig Teil des Schulgeländes. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände und damit auch auf dem Weg ist schulfremden Personen an Schultagen von 18 bis 20 Uhr und an schulfreien Tagen von 6 bis 20 Uhr gestattet. Während dieser Zeit sind weitere Regeln für ein faires Miteinander zu beachten. Diese Regeln sind an den Zugängen zum Schulgelände auf Schildern zu lesen. Außerhalb dieser Zeiten werden schulfremde Personen gebeten, über die Schafheitlinstraße (im Bild grün markiert) auszuweichen. Der Stadt Weingarten ist bewusst, dass der Weg entlang des Schulgeländes ein gern genutzter Verbindungsweg ist und einige Bürgerinnen und Bürger ihre gewohnten Wege verlassen und neue Wege gehen müssen. Die Stadt bittet im Sinne der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Talschule um Verständnis und Einhaltung dieser Regeln.