Sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Zur Ersterteilung einer Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Lehrgangs- bzw. Prüfungszeugnis
- Bedürfnisnachweis (bestätigt vom Schützenverein)
- vollständig ausgefüllter Antrag:
Die Gebühr beträgt 60 bis 110 Euro.
Bei Verlängerung einer Sprengstofferlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz ist lediglich eine Kopie der bisherigen Erlaubnis beizufügen. Die Gebühr beträgt 50 Euro.
Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten, Waffen, Wahlen, Baustellen