Reisepass
Achtung: Zur Zeit kann es zu deutlich längeren Lieferzeiten kommen!
Die Auslieferung von Reisepässen durch die Bundesdruckerei kann aktuell bis zu 12 Wochen betragen. Bitte informieren Sie sich bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie für die Einreise benötigten. Das Bundesinnenministerium empfiehlt, Reisepässe möglichst frühzeitig, u.U. schon bei Reisebuchung, zu beantragen.
Gegebenenfalls ist bei dringendem Bedarf die Ausstellung eines Expresspasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Sollten Sie bereits einen Reisepass beantragt haben und der vorläufige Reisepass wird im Zielland akzeptiert, warten Sie bitte mit einer Rückfrage bis zu vier Werktage vor Reiseantritt. Sollten Sie bis dahin noch keine Aufforderung zur Abholung per Mail oder SMS erhalten haben, wenden Sie sich gern per Telefon unter 0751 405-260 an unser Bürgerbüro und geben Sie den Abreisezeitpunkt in Weingarten an. Wir prüfen dann, welche weiteren Schritte nötig sind, und laden Sie kurzfristig zu einem Termin ein, bei dem ein vorläufiger Reisepass gegen die übliche Gebühr ausgestellt werden kann. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen Nachweis (Buchungsbestätigung) mit.
Sollten Sie bereits einen Reisepass beantragt haben und der vorläufige Reisepass wird im Zielland NICHT akzeptiert, warten Sie bitte mit einer Rückfrage bis zu zehn Werktage vor Reiseantritt. Sollten Sie bis dahin noch keine Aufforderung zur Abholung per Mail oder SMS erhalten haben, wenden Sie sich gern per Telefon unter 0751 405-260 an unser Bürgerbüro und geben Sie den Abreisezeitpunkt in Weingarten an. Wir prüfen dann, welche weiteren Schritte nötig sind, und laden Sie kurzfristig zu einem Termin ein, bei dem ein Express-Reisepass gegen die übliche Gebühr beantragt werden kann. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen Nachweis (Buchungsbestätigung) mit.
Wir sind bemüht, Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Änderungen ggf. trotzdem nicht tagesaktuell kommuniziert werden können.
Benötigtes Dokument | Erforderliche Unterlagen | Zeitbedarf | Gebühren |
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Reisepass |
Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto. |
aktuell aufgrund der enorm hohen Nachfrage bis zu 12 Wochen (Stand 19. Juli 2024) |
37,50 Euro |
Expresspass |
Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto. |
4-5 Werktage, aufgrund der aktuell enorm hohen Nachfrage ggf. länger (Stand: 19. Juli 2024) |
69,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass* |
Bisheriger Reisepass oder Personalausweis, aktuelles biometrietaugliches Passfoto. Die Anwesenheit des Kindes ist immer notwendig |
ca. 2 Tage | 26 Euro |
Kinderreisepass |
wurde vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Mehr dazu unter unseren Pressemeldungen. Bestehende Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. |
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* Vorläufiger Reisepass kann nur beantragt werden, wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig kommt.
** Eine Geburtsurkunde oder andere Personenstandsurkunde ist erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung (auch Verlängerung oder Änderung) immer persönlich mit mindestens einem Personensorgeberechtigten anwesend sein. Antragsteller sind a) die Eltern (Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis eines Elternteils vorlegen), Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden; b) der sorgeberechtigte Elternteil (Pass oder Staatsangehörigkeitsnachweis sowie rechtskräftigten Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung vorlegen), dieser hat den Antrag zu unterschreiben; c) der Vormund (Ausweis oder Pass und Bestellungsurkunde vorlegen), der Antrag muss von diesem unterschrieben werden.
Foto-Terminal im Bürgerbüro
Im Bürgerbüro im Amtshaus steht Ihnen ein Foto-Terminal zur Verfügung (Nutzung durch Kleinkinder leider nur eingeschränkt möglich.) Hier können Sie vor Ihrem Termin ein biometrisches Lichtbild sowie Fingerabdrücke und eine digitale Unterschrift von sich erstellen. Für die Nutzung fällt eine Gebühr von 10 Euro an, welche während des Termins zu begleichen ist.
Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe, Gaststätten, Melde- und Passwesen