Parkausweise für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen können eine Ausnahmegenehmigung ("blauer Parkausweis") erhalten. Damit dürfen sie an Stellen parken, an denen es normalerweise nicht erlaubt ist. Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union.
Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis) oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
- Schwerbehindertenausweis
- Passbild