Kirchenaustritt/-eintritt
Sie wollen aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten? Dann rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Kirchenaustritt. Der Kirchenaustritt kann nur persönlich beim Standesamt erklärt werden.
Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr von 34 Euro mit.
Falls Sie möchten, dass der Kirchenaustritt in Ihrem Eheregister vermerkt werden soll, benötigen wir zusätzlich Ihre Eheurkunde.
Wegen des Eintritts in eine Religionsgemeinschaft können Sie sich direkt an die Ansprechpartner der jeweiligen Religionsgemeinschaft, z.B. an das örtliche Pfarramt, wenden.
Zuständigkeit bei der Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Standesamt