Fischereiwesen
Fischerprüfung
Die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der staatlichen Fischerprüfung (Sachkundenachweis). Kontaktieren Sie bitte den ortsansässigen Fischereiverein oder den zuständigen Landesfischereiverband Baden-Württemberg, damit Sie sich für die Fischerprüfung anmelden können. Nähere Infos gibt es unter www.lfvbw.de.
Fischereischeine
Der Fischereischein muss grundsätzlich bei dem Ordnungsamt beantragt und auch verlängert werden, in dessen Bezirk Ihre Hauptwohnung gemeldet ist.
- aktuelles Passbild
- Prüfungszeugnis
- Ihren Personalausweis
Nähere Informationen zu den einzelnen Fischereischeinen sind dem Merkblatt (PDF,30 KB) zu entnehmen.
Jugendfischereischein
Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können gegen eine Gebühr von 5 Euro (keine Fischereiabgabe) einen Jugendfischereischein erwerben. Der Jugendfischereischein gilt vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zu dem Jahr, in dem der Besitzer das 16. Lebensjahr vollendet. Es wird keine Fischereiprüfung benötigt. Besitzer des Jugendfischereischeins dürfen nur im Beisein von volljährigen Fischereischeininhabern angeln.
Fischereischein auf Lebenszeit
Bei der Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeins fallen Gebühren und Abgaben an. Die Gebührenhöhe bei der Ausstellung beträgt 22 Euro, bei der Verlängerung liegt sie bei 5 Euro. Sie können wählen, für welchen Zeitraum der Fischereischein gültig sein soll, pro Jahr muss die Fischereiabgabe in Höhe von 8 Euro entrichtet werden.