Grundsteuer 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Bescheide für 2025 sind verschickt – für einige Eigentümer bedeutet das zum Teil höhere Beträge. Hintergrund ist eine bundesweite Reform, die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts basiert. Die Stadt Weingarten setzt diese Reform lediglich um, hat aber keinen Einfluss auf die Berechnungen. Diese erfolgen nach den Vorgaben des Landesgrundsteuergesetzes durch die jeweiligen Finanzämter.

Warum gibt es Änderungen bei der Grundsteuer?

Die bisherigen Berechnungsgrundlagen waren Jahrzehnte alt. Die bisherigen Werte zur Berechnung der Grundsteuer beruhten auf Daten mit dem Stichtag 01.01.1964 für die alten Bundesländer und den 01.01.1935 für die neuen Bundesländer. Deshalb wurde ein neues Modell eingeführt, das eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen soll. Baden-Württemberg nutzt hierfür das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“. Die Stadt selbst legt hierbei lediglich den Hebesatz fest, der in der Gemeinderatssitzung am 25. November 2024 mit 353 Prozent verabschiedet wurde. Dieser gilt in Weingarten sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B.Wichtig: Die Reform ist aufkommensneutral, das heißt: Die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr Geld ein als zuvor.

Steuerpflicht bleibt bestehen

Seit Mitte März 2025 wurden seitens der Stadt erste Mahnungen verschickt, da die erste Zahlung am 15. Februar 2025 fällig gewesen ist, dieser aber nicht flächendeckend nachgekommen wurde. Wichtig: Auch wenn Sie Widerspruch gegen die Bescheide einlegen, müssen die Beträge dennoch fristgerecht bezahlt werden. Sollte sich später herausstellen, dass die Berechnung nicht korrekt war, wird die Differenz zurückerstattet. Folgen einer nicht eingehaltenen Frist sind Mahnungen in Verbindung mit Mahn- und Säumnisgebühren. Die nächste Fälligkeit ist am 15. Mai 2025.

Bürger, die Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben, können sich an die die Mitarbeiter der Finanzverwaltung unter der Telefonnummer 0751 / 405 271 oder via E-Mail grundsteuer@stadt-weingarten.de melden. Weitere Informationen erhalten gibt es unter www.stadt-weingarten.de/grundsteuer.