Bundestagswahl 2025

Ein gelbes Schild mit der schwarzen Schrift "Wahlraum" zeigt den Weg in ein Wahllokal
Ein Schild weist den Weg ins Wahllokal Haus am Mühlbach

Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Alles, was Sie zur Stimmabgabe in Weingarten wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. Die Stadt stellt hier nach und nach ausführliche Informationen für Sie zusammen.

Wer darf wählen?

  • alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes)
  • Auch Deutsche, die permanent im Ausland leben, sind wahlberechtig. Für sie gelten jedoch gesonderte Regeln.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Prüfung des Wählerverzeichnisses, Schulungen der Wahlhelfer, Reservierung der Wahllokale: Die Vorbereitungen auf die vorgezogene Bundestagswahl laufen in Weingarten auf Hochtouren. Das Wahlamt informiert Sie an dieser Stelle, sobald die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. 

Briefwahl: Antrag und Fristen

Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Dazu müssen sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen stellen. 

Da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn alle Kandidatinnen und Kandidaten und die Landeslisten der Parteien feststehen, ist der Briefwahlzeitraum in diesem Jahr stark verkürzt. Die Stadt Weingarten geht davon aus, dass die Stimmzettel erst im Februar vorliegen, vermutlich sogar erst zwei Wochen vor dem Wahltermin. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen, sowie die Fristen.    

Kontakt

Daniel Singer
Wahlamt
Schussenstraße 9
88250 Weingarten
Telefon +49 751 405167

Archiv

Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.