Gewerbeanmeldungen
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jeder (Einzelkaufleute, juristische Personen, Personengesellschaften), der eine gewerbliche Tätigkeit beginnt.
Wo ist das Gewerbe anzumelden?
Dort, wo Sie Ihren zukünftigen Gewerbebetrieb eröffnen, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen
- Antrag Gewerbeanmeldung (pdf) (PDF,656 KB) oder bequem online über Service-BW
- Gültiger Personalausweis
- Ggfs. Führungszeugnis
- Ggfs. Gewerbezentralregisterauszug
- Vollmacht bei Anmeldung für Dritte
- Handelsregisterauszug, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.
- Handwerkskarte bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes
Kosten
20,00 Euro Gebühr
Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen