Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Wenn Sie ein öffentliches Fest planen, zu dem Sie offiziell die Allgemeinheit über Presse oder Flyer einladen, müssen Sie hierfür eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Sie benötigen eine solche Gestattung grundsätzlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Den Gestattungsantrag finden Sie hier als pdf (PDF,36 KB) zum Ausfüllen.

Zuständigkeit Stadt Weingarten
Abteilung Bürgerservice und Ordnungswesen
Sachgebiet Gewerbe-, Gaststätten, Melde- und Passwesen

Kontakt

Bürgerbüro
Kirchstraße 2
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-260

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