Pläne & Konzepte
Grünraum, Einzelhandel, Wohnraum: Auf dieser Seite finden Sie alle Pläne und Entwicklungskonzepte der Stadtplanung.
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Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den Raumordnungszielen des Regionalplans. Er stellt die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar, ohne parzellenscharf zu sein. Aus dem Flächennutzugsplan kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Der für Weingarten rechtswirksame Flächennutzungsplan ist der „Flächennutzungsplan Gemeindeverband Mittleres Schussental“, der die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt beplant.
Die Verbandsversammlung hat die technische Verbandsverwaltung mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zeitgleich wird der Landschaftsplan neu aufgestellt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS).
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und schafft verbindliches Baurecht. Er regelt in seinem Geltungsbereich im Wesentlichen die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und das Maß (Größe) der baulichen Nutzung sowie die Lage der Gebäude und deren Erschließung.
Das Bebauungsplanverfahren ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es sieht prinzipiell eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) vor. Zunächst werden die Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig beteiligt. Nach Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes besteht in einer öffentlichen Auslegung das zweite Mal die Möglichkeit, Stellungnahmen (Anregungen, Bedenken) vorzubringen. Die Stellungnahmen werden vom Gemeinderat abgewogen. Bei einer erforderlichen Planänderung wird die Öffentlichkeit erneut angehört. Werden jedoch keine Änderungen mehr vorgenommen, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Hinweis: Für Plangebiete, bei denen bereits Baurecht besteht, kann im Einzelfall ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren angewandt werden, bei denen auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.
Ausführliche Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden finden Sie auf unserer Seite Beteiligung Stadtplanung.
Gemäß der INSPIRE-Richtlinie der EU, Anhang III, ist die Bauleitplanung als Teil der Bodennutzung berichtspflichtig. Vor diesem Hintergrund sind alle Bebauungspläne der Stadt Weingarten aufbereitet und zur öffentlichen Einsichtnahme auf folgender Plattform Geodienste Bebauungspläne eingestellt worden.
Die vom Gemeinderat als Satzung beschlossenen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften treten durch die Veröffentlichung im Amtsblatt "Weingarten im Blick" in Kraft. Die vollständige Satzung kann in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Detaillierte Angaben und Dokumente zu rechtskräftigen Bebauungsplänen der Stadt Weingarten finden Sie in dieser Übersicht.
Wie soll Weingarten im Jahr 2040 aussehen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Weingarten 2040.
Grundlage des ISEK Weingarten 2040 sind gesamtstädtische Einzelkonzepte zu Grünraum, Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe und Vergnügungsstätten. Diese fachlichen „Bausteine“ wurden zu einem konzeptionellen „Gesamtgebäude“ im Dialog mit der Bevölkerung und den Fachstellen zusammengeführt und weiterentwickelt. Hierbei galt es, teilweise konkurrierende oder sich widersprechende Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen und zu vereinigen. Das Ergebnis ist ein städtebauliches Gesamtkonzept, dessen Grundzüge und Leitbilder in der Stadtentwicklung zu berücksichtigen sind und Weingarten in den nächsten zwei Jahrzehnte prägen wird.
Am 15. November 2021 hat der Gemeinderat das ISEK Weingarten 2040 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das ISEK Weingarten 2040 bietet einen fachlich integrierten Rahmen für die Entwicklung der Stadt Weingarten in den nächsten 20 Jahren. Neben Leitzielen für die Gesamtstadtentwicklung formuliert es konkrete Maßnahmen für 13 Handlungsräume, die mit der Bündelung mehrere Projekte eine zentrale Rolle für die Zukunft der Stadt bieten.
Das Wohnraumentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30. Januar 2017 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Wesentliche Inhalte sind folgende Bausteine.
Das Wohnraumentwicklungskonzept ist aus dem Bürgerdialog STEP 2020 hervorgegangen, in dem 2011-2013 ein Leitbild für die Zukunft Weingartens entwickelt wurde. Ein dort definiertes Oberziel "Strategische Innenentwicklung und sanfte Außenentwicklung" wurde im Wohnraumentwicklungskonzept weiterbearbeitet. Nach wie vor gilt der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses wird aber in dem Gutachten aufgezeigt, dass eine ergänzende Außenentwicklung notwendig sein wird. Das Wohnraumentwicklungskonzept stellt hierzu Prüfflächen dar.
Der Übersichtsplan "Potentiale Innenentwicklung Wohnen" gibt Hinweise auf Schwerpunkte und mögliche Typologien der Innenentwicklung. Es wird unterschieden zwischen "qualitative Nachverdichtung" und "quantitative Nachverdichtung". Während die quantitative Nachverdichtung z.B. durch Hinterliegerbebauung neue Wohneinheiten schafft und dadurch direkt den Bedarf an neuem Wohnbauland reduziert, zeigt die qualitative Nachverdichtung z.B. mit dem zeitgemäßen Ausbau von Einfamilienhäusern eher indirekt über Unterstützung des Generationenwechsels Wirkung. Die Darstellung auf dem Übersichtsplan ist jedoch weder exklusiv (d.h. auch Projekte außerhalb der dargestellten Bereiche können genehmigt werden), noch lässt sich daraus per se eine Genehmigungsfähigkeit ableiten.
Aus den Untersuchungen vor Ort und den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind Ideen, Strategien und Vorgaben für eine mögliche Quartiersentwicklung hervorgegangen. Diese Ergebnisse können als Leitfaden für Bestandserweiterungen oder Projekte für Neues Wohnen dienen. Gleichwohl ist zu beachten, dass jedes Bauvorhaben einzigartig ist und daher die Verträglichkeit im Einzelfall zu bewerten sein wird. Nachverdichtung auf Kosten von Wohnqualität gilt es zu vermeiden. Vielmehr sind bauliche Entwicklungen im Quartier zu nutzen, um Defiziten zu begegnen. Gelungene Planungen schaffen neuen Wohnraum oder erleichtern den Generationswechsel in Einfamilienhäusern bspw. durch die Bereitstellung von altersgerechten Wohnungen im Quartier. Gleichzeitig fördern sie aber auch die Identität des Quartiers, werten Aufenthaltsbereiche auf oder stärken die Quartierszentren mit Nahversorgungsfunktion. Qualifizierte Quartiersentwicklung heißt "Qualitäten stärken und Wachstum ermöglichen".
In der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass das Stadtgebiet sich in einzelne "Quartiers-Inseln" aufteilt, die durch Barrieren wie z.B. breite Straßen, große Gewerbegrundstücke oder die eingezäunte Kleingartenanlage voneinander getrennt sind. Die Quartiere sind isoliert und schwimmen wie Inseln im Stadtraum. In dem formulierten Zielbild "Weingarten-blüht-auf" werden Verbindungsachsen definiert, die es gilt auszubauen und mit Grün- und Infrastrukturachsen zu kombinieren. Die Vision geht von einem erweiterten starken Stadtzentrum aus, das über die (dann zurückgebaute) Barriere der alten B 30 reicht und Verbindungen zwischen den Quartieren untereinander und zur Landschaft aufbaut. Das Wegenetz ist ausgebaut, Fußgänger- und Radfahrerverbindungen sind privilegiert und Barrieren sind durchbrochen im Sinne einer "Stadt der kurzen Wege".
Das Gewerbeentwicklungskonzept ist eine quantitative und qualitative Aussage für die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Weingarten. Hierzu wurde untersucht, in welchem Maße und durch welche Nachfragergruppen Flächenbedarfe zu verzeichnen sind, in welchem Maße diese Bedarfe durch das derzeitige Flächenangebot abgedeckt werden können und in welchem Maße ein Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Flächen besteht. Des Weiteren wird dargestellt, welche qualitativen Nutzungsperspektiven bestehende Gewerbestandorte besitzen und welche unterschiedlichen Nutzungsperspektiven Standorte mit Flächenpotenzialen besitzen können.
Auf der Grundlage dieses Konzeptes wird in einem zweiten Schritt die Verortung von zukünftigen Gewerbeflächenentwicklungen stattfinden.
Das Gewerbeentwicklungskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 26. September 2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Die Vergnügungsstättenkonzeption regelt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen.
Die Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Weingarten wurde am 26. September 2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Bereits im Jahr 1987 hat man begonnen, zum Schutz der Innenstadt die Ansiedelung von Einzelhandel zu steuern. Im Jahr 2016 wurde das Einzelhandelsgutachten für Weingarten erneut fortgeschrieben. Es regelt die Zulässigkeit der Ansiedlung von Einzelhandel nach Standort, Größe und Sortimenten.
Wichtige Bestandteile des Gutachtens sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches sowie die "Sortimentsliste Weingarten" (s. Gutachten S. 73). Als zentraler Versorgungsbereich wurde der Umgriff gemäß Entwicklungsszenario 2 (s. Gutachten S. 81-85) beschlossen. Der südliche Bereich des Schuler-Geländes ist hierbei kein zentraler Versorgungsbereich, sondern eine Fläche für den Einzelhandel, die nach den Vorgaben des Konzepts zu entwickeln ist. Ebenfalls zentrealer Versorgungbereich ist das Nahversorgungszentrum Untere Breite (s. Gutachten S. 89 und Karte 5 S. 39).
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Weingarten wurde am 30. Mai 2016 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Dem Erhalt von Grünzonen kommt bei der Siedlungsentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Das Grünraumkonzept liefert eine Grundlage zur Bewertung von Flächen und stellt einen Leitfaden bei einer Inanspruchnahme von Grünflächen dar. Zu den wesentlichen Elementen des Konzepts zählen Grünraum-Vernetzung, Frischluftversorgung sowie Schutz und Entwicklung der Grünbestände.
Das Grünraumkonzept wurde am 2. März 2015 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Alle Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf unserer Projektseite Martinshöfe.
Durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und die darauf folgende Anpassung in den §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften ist die Lärmsituation in sogenannten strategischen Lärmkarten darzustellen und Lärmaktionspläne aufzustellen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2022 den Lärmaktionsplan Stufe 3 (LAP3) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, weitergehende Untersuchungen zur Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen zu veranlassen.
Zur Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind Schallberechnungen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straße 1990 (RLS90) vorzunehmen. Diese Berechnungen sind mit Angaben bezüglich der Bewohnerzahl der betroffenen Gebäude zu ergänzen. Außerdem werden genaue Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen einer Maßnahme inkl. Auswirkungen im Netz (Stichwort Verkehrsverlagerungen) benötigt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind mit dem Regierungspräsidium Tübingen und ggf. auch mit Nachbarkommunen abzustimmen.
Die Stadt Weingarten hat sich der Initiative „Lebendige Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ angeschlossen. Diese hat sich zum Ziel gesetzt die Rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsreduzierungen zu vereinfachen.
Die Städte Ravensburg und Weingarten haben zusammen mit Akteuren der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Sozialverbänden ein "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" geschlossen. Mit der Vereinbarung wollen die Bündnispartner dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch weiterhin für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung steht. So wird z.B. bei Wohnbauprojekten mit einer Anzahl von mehr als zehn Wohnungen, für die notwendiges Baurecht geschaffen werden muss, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass auch für einkommensschwache Haushalte Wohnflächen für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten sind. Andere Themen sind bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohnungen die soziale Begleitung und Unterstützung z.B. durch ein Quartiersmanagement oder die Qualitätssicherung z.B. durch konkurrierende Planungsverfahren.
Das Bündnis trat mit der Unterzeichnung am 13. Dezember 2016 in Kraft.
Im Juni 2024 ist das Klimaanpassungskonzept "KLAK" (PDF,1,6 MB) des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS) erschienen. Sie enthält konkrete Ideen und Handlungsanweisungen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger zu machen.
Bürgerinnen und Bürger können sich an laufenden Verfahren der Stadtplanung beteiligen. Weitere Information finden Sie auf der Seite Beteiligung bei der Stadtplanung.