Hundessteuer

Die Stadt Weingarten erhebt eine Hundesteuer gemäß der aktuellen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. (PDF,115 KB)

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können sich die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Hund anmelden

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats persönlich oder schriftlich bei der Stadt Weingarten, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anmelden. Nutzen Sie hierfür ganz bequem das Online-Formular über ServiceBW.

Mit der Anmeldung des Hundes wird eine Steuermarke ausgegeben, die alle freilaufenden und anzeigepflichtigen Hunde sichtbar tragen müssen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen ausgehändigt.

Hund abmelden

Endet die Hundehaltung, müssen Sie den Hund innerhalb eines Monats persönlich oder schriftlich bei der Stadt Weingarten, Sachgebiet Steuern und Abgaben, abmelden. Nutzen Sie hierfür ganz bequem das Onlie-Formular über ServiceBW.

Die Hundehaltung endet, wenn
  • Sie umziehen und Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Die Hundesteuermarke ist mit der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.

Kontakt

Denise Eue
Schussenstraße 13
88250 Weingarten
Telefon 0751 405-131

Link zum digitalen Serviceportal Service BW