Wie hat Weingarten am 23. Februar gewählt?
Hier geht es direkt zu allen Schnellmeldungen und vorläufigen Ergebnissen aus Weingarten.
Die Ergebnisse des Wahlkreises Ravensburg finden Sie hier im Votemanager.
Wer darf wählen?
- alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes)
- Auch Deutsche, die permanent im Ausland leben, sind wahlberechtigt. Für sie gelten jedoch gesonderte Regeln.
Welche Fristen gelten für die Briefwahl?
Briefwahlunterlagen konnten regulär bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, ausgestellt werden.
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, obwohl diese rechtzeitig beantragt wurden, konnte bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, ein Ersatzwahlschein im Wahlbüro ausgestellt werden.
Für Wahlberechtigte, die wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum am Sonntag nicht aufsuchen können, kann noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlbrief mit Ihrer Stimme muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Kirchstraße 1 (keine Briefkästen der anderen städtischen Gebäude), eingegangen sein.
Wahlbezirke & Straßenfinder
Auf einer detaillierten Karte (PDF,2,4 MB) finden Sie alle 15 Wahlbezirke mit den Wahllokalen sowie die Briefwahlbezirke.
Unser digitales Straßenverzeichnis hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wahllokal. Sollten Sie kürzlich umgezogen sein, kann Ihr Wahllokal aufgrund diverser Stichtagsregelungen jedoch abweichen. Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte das Wahlamt direkt unter der Nummer 0751 405-364.
Stimmabgabe im Wahllokal
Am Sonntag, 23. Februar 2025, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Alternativ können Sie unser Straßenverzeichnis nutzen, um Ihr Wahllokal zu suchen. Bitte bringen Sie am Wahlsonntag Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit. Hinweis für Narren: Sie dürfen verkleidet ins Wahllokal kommen, aber nicht mit Maske, da Ihr Gesicht erkennbar bleiben muss.
Stimmabgabe von Deutschen im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Informationen dazu liefert die Website der Bundeswahlleiterin.
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Einen Überblick über vergangene Wahlen sowie detaillierte Abstimmungsergebnisse erhalten Sie auf unserer Seite Wahlen.